Sie benötigen eine Immobilienbewertung nach den einschlägigen Verordnungen und Richtlinien
(§ 194 BauGB, ImmoWertV)?
Gerne helfe ich Ihnen hier weiter.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme und einem Erstgespräch sowie meiner Beauftragung von Ihnen, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin.
Ich begutachte Ihre Immobilie und deren Zustand im Rahmen einer gründlichen Besichtigung vor Ort und fertige ein Protokoll und Fotoaufnahmen an.
Bei der Wertindikation handelt es sich um eine vereinfachte Form der Immobilienbewertung, die ich als Immobiliengutachterin durchführe. Sie bietet einen schnellen und kostengünstigen Weg, um eine erste Einschätzung des Immobilienwerts zu erhalten.
Eine Wertindikation kann Abweichungen zum tatsächlichen Marktwert aufweisen, insbesondere wenn es Besonderheiten bei der Immobilie gibt, die in einem umfassenderen Gutachten berücksichtigt werden würden.
Es wird ein Bericht (Kurzgutachten) erstellt, der eine grobe Einschätzung des Immobilienwerts liefert, es ist jedoch weniger detailliert und umfassend als ein Vollgutachten wird weniger tief in rechtliche oder wirtschaftliche Details eingetaucht.
Dieses Dokument ist nicht zur Vorlage bei Ämtern oder Behörden geeignet.
Dokumente / Informationen
Ich benötige von Ihnen insbesondere:
Bei Wohnungs- und Teileigentum benötige ich außerdem
Notwendige Informationen von den Behörden fordere ich gerne für Sie an, die Kosten für die Auslagen sind ggf. von Ihnen zu tragen.
Bewertungsverfahren
Je nach Bewertungsobjekt kommt ein anderes der drei gesetzeskonformen Verfahren zur Immobilienbewertung zum Einsatz.
Vergleichswertverfahren - vorrangiges Verfahren, insbesondere bei selbst bewohnten Eigentumswohnungen
Sachwertverfahren - bei Ein-/Zweifamilienhäusern
Ertragswertverfahren - bei Renditeimmobilien
Fertigstellung
Sobald der Gutachtenentwurf fertig ist, übersende ich Ihnen eine PDF. Gerne erläutere ich Ihnen das Gutachten und beantworte Ihre Fragen.
Nach Freigabe erhalten Sie ein unterschriebene und gestempelte Datei des Gutachtens als PDF und - soweit vereinbart - nach Bezahlung der Rechnung entsprechende gedruckte und gebundene Gutachten in Papierform mit der Post.
Kosten
Die Preise für ein Verkehrswertgutachten können zwischen Auftraggeber und Sachverständigen frei verhandelt werden.
Die Kosten meiner Gutachten setzen sich einerseits aus dem Grundhonorar zusammen, welches sich an der Honorarrichtlinie des Bundesverband für Sachverständige (BVS) orientiert und vom Verkehrswert sowie sonstigen rechtlichen Gegebenheiten abgeleitet wird. Hinzu kommen in der Regel vereinbarte Fahrtkosten, Auslagen und Gebühren und ggf. Kosten für die Beschaffung notwendiger Unterlagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Zusammenfassung: Grundhonorar Gutachten + Fahrtkosten + Auslagen/Gebühren + USt.
Die Beantwortung der Frage nach den konkreten Kosten eines Gutachtens, kann vorab daher nur überschlägig erfolgen. Eventuell ist auch die Vereinbarung eines Festpreises möglich, sofern ausreichend Informationen vorliegen. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Verkehrswertgutachten sind umfangreiche und ausführliche Gutachten, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gefordert werden, und dementsprechend den gerichtlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen müssen.
Ein von mir erstelltes Verkehrswertgutachten ist inhaltlich und qualitativ nicht mit einer automatisierten Wertermittlung aus dem Internet vergleichbar, die oft auch kostenlos angeboten werden.
Für beauftragte Wertindikationen wird, je nach Objektart, ein Pauschalpreis vereinbart.
©Immobilienbewertung Wittge Alle Rechte vorbehalten.
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