Ich erstelle Ihnen als zertifizierte Sachverständige ein qualifiziertes und marktgerechtes Immobilienwertgutachten, welches zur Vorlage bei Ämtern bzw. Behörden geeignet ist.
Gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung zum Thema Immobilienbewertung zur Verfügung.
Wenn Ihnen mein Angebot und Service zusagt, dann freue ich mich über Ihren Auftrag.
Immobilienbewertung nach den einschlägigen Verordnungen und Richtlinien
(§ 194 BauGB, ImmoWertV)
Als Verkehrswert bezeichnet man den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Der Verkehrswert ist laut § 194 BauGB der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Geschäftsbedingungen erzielbar ist. Persönliche Verhältnisse spielen dabei keine Rolle.
In einem Erstgespräch kläre ich mit Ihnen welche Dokumente ich für Ihr Verkehrswertgutachten benötige.
Gerne können Sie sich vorab bereits über folgende Punkte Gedanken machen:
Der Bundesverband für Sachverständige (BVS) hat eine Honorarrichtlinie veröffentlicht, anhand dieser sich mein Honorar für ein Verkehrswertgutachten orientiert.
Die Kosten sind im Wesentlichen abhängig vom ermittelten Verkehrswert des Objektes.
Komplexere Immobilien bzw. Immobilien mit Belastungen durch Rechte von Dritten zum Beispiel Nießbrauch, Wohnrecht, Leitungsrecht, Wegerecht und Erbbaurecht) nehmen mehr Zeit in Anspruch, es erfolgen entsprechende Zuschläge.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Am Wäldele 12
79112 Freiburg i.Br.
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